Drohnenüberwachung

einfach erklärt

Unter Drohnenüberwachung versteht man den Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge (UAV) zur Live-Kontrolle von Baustellen, Industriearealen oder Infrastrukturtrassen. Im Gegensatz zu fest installierten Kameras können Drohnen jederzeit abheben, schnell große Distanzen überfliegen und Bilder aus Perspektiven liefern, die vom Boden aus unerreichbar sind. Dadurch lassen sich Geländeabschnitte inspizieren, Blindstellen schließen und verdächtige Bewegungen aus der Luft verifizieren.

Ein zentrales Plus der luftgestützten Überwachung ist ihre Mobilität:

Eine Drohne startet von einer Ladestation oder wird manuell eingesetzt, kreist über mehrere Hundert Meter Reichweite und streamt hochauflösende Echtzeit-Videos. So erhält der Operator binnen Sekunden ein Gesamtbild, kann Täteransprachen auslösen, Einsatzkräfte leiten oder einfach den Baufortschritt dokumentieren. Die erhöhte Flugposition minimiert tote Winkel, und wechselnde Routen decken weitläufige oder schwer zugängliche Bereiche ab – von Windparks über Logistik-Hubs bis hin zu Festivals.

Rechtlicher Rahmen:

Drohnen fliegen allerdings nicht im rechtsfreien Raum. Betreiber müssen EU-Drohnenverordnung, Luftraumfreigaben, Datenschutz und Privatsphäre wahren: Flugzonen werden vorab definiert, Personenbezug nach DSGVO minimiert und Aufzeichnungen verschlüsselt gespeichert. Werden diese Vorgaben eingehalten, ergänzt die Drohne stationäre Überwachungssysteme um eine flexible „Vogelperspektive“, die Sicherheitsteams schneller reagieren lässt und Sicherheitslücken wirksam schließt.

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