Eine Einbruchmeldeanlage – umgangssprachlich „Alarmanlage“ – ist ein Gefahrenmeldesystem, das unerlaubtes Eindringen erkennt und unmittelbar Alarm auslöst. Kernkomponenten sind Melder (Magnetkontakte, Bewegungs- oder Glasbruchsensoren), eine Einbruchmeldezentrale samt Notstromversorgung, Schalteinrichtungen zum Scharf-/Unscharfschalten sowie akustische und optische Signalgeber. Wird ein Grenzwert überschritten, leitet die Zentrale den Alarm an Sirenen, Blitzleuchten oder per stiller Übertragung an eine Notruf- und Serviceleitstelle bzw. Polizei weiter.
Normen & Richtlinien:
- DIN VDE 0833-3: Planung, Installation und Prüfung von Einbruch- und Überfallmeldeanlagen.
- DIN VDE 0833-1 / -2: Allgemeine Anforderungen an Gefahrenmeldeanlagen.
- VdS 2311: Richtlinie für Aufbau und Betrieb von EMA in versicherten Objekten.
Typische Systemarchitektur:
- Perimeter- & Innenraummelder überwachen Türen, Fenster, Container, Materiallager.
- Einbruchmeldezentrale (EMZ) wertet Meldungen aus und steuert Alarmierung.
- Übertragungseinheit (ÜE) sendet Ereignisse verschlüsselt an Leitstelle oder Polizei.
- Akku-Backup hält die Anlage bei Netzausfall funktionsfähig.