Errichter

einfach erklärt

Als Errichter bezeichnet man einen speziell qualifizierten Fachbetrieb oder eine dafür zertifizierte Person, die Sicherheitssysteme plant, installiert, in Betrieb nimmt und dauerhaft betreut. Zum Leistungs­spektrum gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungs­systeme, Brandmelde- sowie komplexe Gefahrenmeldeanlagen.

Ein Errichter:

  • analysiert den Objektbedarf, erstellt ein maßgeschneidertes Sicherheits­konzept und wählt Komponenten aus, die Normen wie DIN VDE 0833 oder DIN 14675 entsprechen;
  • verbaut und konfiguriert die Technik fachgerecht, sodass Fehlalarme, Stillstände und Kompatibilitätsprobleme möglichst ausgeschlossen sind;
  • übernimmt Wartung und Service, führt regelmäßige Funktions­prüfungen durch, aktualisiert Software und stellt bei Störungen kurzfristig die Einsatz­bereitschaft wieder her.

Gerade in gewerblichen Objekten – etwa Bürogebäuden, Baustellen oder weitläufigen Außen­anlagen – ist eine professionelle Umsetzung durch einen Errichter unverzichtbar, weil hier oft Aufschaltungen zu Notruf- und Serviceleitstellen sowie versicherungs­relevante Vorgaben einzuhalten sind.

Damit ist der Errichter der zentrale Gewähr­träger dafür, dass moderne Sicherheits­technik zuverlässig arbeitet und alle regulatorischen wie versicherungs­technischen Anforderungen erfüllt.

Rückruf anfordern

Lassen Sie uns Ihr Projekt besprechen

+49 (0) 4950 / 8062-25

Sabine Harms
– Kundenservice

Weitere Begriffe erklärt

Deutschlandkarte

Sie planen ein größeres Projekt?

Fragen Sie uns an und wir melden uns in Kürze