Als Errichter bezeichnet man einen speziell qualifizierten Fachbetrieb oder eine dafür zertifizierte Person, die Sicherheitssysteme plant, installiert, in Betrieb nimmt und dauerhaft betreut. Zum Leistungsspektrum gehören Einbruch- und Überfallmeldeanlagen, Videoüberwachungssysteme, Brandmelde- sowie komplexe Gefahrenmeldeanlagen.
Ein Errichter:
- analysiert den Objektbedarf, erstellt ein maßgeschneidertes Sicherheitskonzept und wählt Komponenten aus, die Normen wie DIN VDE 0833 oder DIN 14675 entsprechen;
- verbaut und konfiguriert die Technik fachgerecht, sodass Fehlalarme, Stillstände und Kompatibilitätsprobleme möglichst ausgeschlossen sind;
- übernimmt Wartung und Service, führt regelmäßige Funktionsprüfungen durch, aktualisiert Software und stellt bei Störungen kurzfristig die Einsatzbereitschaft wieder her.
Gerade in gewerblichen Objekten – etwa Bürogebäuden, Baustellen oder weitläufigen Außenanlagen – ist eine professionelle Umsetzung durch einen Errichter unverzichtbar, weil hier oft Aufschaltungen zu Notruf- und Serviceleitstellen sowie versicherungsrelevante Vorgaben einzuhalten sind.
Damit ist der Errichter der zentrale Gewährträger dafür, dass moderne Sicherheitstechnik zuverlässig arbeitet und alle regulatorischen wie versicherungstechnischen Anforderungen erfüllt.