Wer haftet bei Diebstahl auf der Baustelle und wie Sie sich vor der Abnahme schützen

5. Mai 2026 | 9 Minuten Lesedauer

18.000 Euro so hoch war der Schaden, als Diebe in einen fast fertigen Rohbau einbrachen und sämtliches Material für den Innenausbau mitnahmen. Der Bauherr bestellte Ersatz und zog die Kosten vom Werklohn ab. Das Bauunternehmen klagte – und verlor.

Das Oberlandesgericht Saarbrücken stellte klar: Vor der Abnahme trägt der Werkunternehmer das volle Risiko für seine Materialien und Werkzeuge selbst dann, wenn nur der Bauherr einen Schlüssel zum Gebäude hatte.

Was auf den ersten Blick ungerecht klingt, ist geltendes Recht und trifft jedes Jahr tausende Bauunternehmen in Deutschland. Wer die Rechtslage kennt, kann sich allerdings wirksam schützen. Genau darum geht es in diesem Beitrag.

§ 644 BGB: Das Gesetz, das viele Bauleiter nicht auf dem Schirm haben

Die rechtliche Grundlage ist eindeutig. § 644 Absatz 1 Satz 1 BGB regelt die sogenannte Gefahrtragung im Werkvertragsrecht: „Der Unternehmer trägt die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.“

Das bedeutet konkret: Solange die Abnahme nicht erfolgt ist, liegt das Risiko für Beschädigung, Zerstörung oder Verlust beim ausführenden Unternehmen. Und zwar nicht nur für das Gewerk selbst, sondern auch für alle Materialien, Werkzeuge, Maschinen und Hilfsmittel, die zur Erstellung benötigt werden.

In der Praxis heißt das: Werden nachts Kupferkabel von der Baustelle gestohlen, muss der Handwerksbetrieb sie auf eigene Kosten ersetzen. Wird ein bereits montierter Heizkörper aus der Wand gerissen, trägt der Installateur die Kosten. Und selbst wenn der Bauherr als Einziger den Hausschlüssel besitzt, ändert das nichts an der Risikoverteilung. So urteilte das OLG Saarbrücken ausdrücklich.

Entscheidend ist: Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob ein BGB- oder ein VOB-Vertrag zugrunde liegt. Die Gerichte halten einheitlich am Grundsatz fest, dass die Entscheidungsfreiheit über den Schutz der eigenen Materialien beim Unternehmer liegt.

Video Guard Turm wird mit einem Bagger umgesetzt

Was zahlt die Versicherung und was nicht

Viele Bauunternehmen verlassen sich auf ihre Bauleistungsversicherung. Doch genau hier lauert eine gefährliche Lücke. Der Diebstahlschutz im Rahmen einer Bauleistungsversicherung bezieht sich in der Regel nur auf bereits fest verbaute Teile. Ein montiertes Waschbecken ist versichert das gleiche Waschbecken, noch verpackt im Container, dagegen nicht.

Einige Versicherer bieten zwar Zusatzoptionen an, die diesen Schutz erweitern. Doch selbst dann gelten häufig Auflagen: Die Baustelle muss nachweislich gesichert sein, etwa durch Umzäunung, Beleuchtung oder Überwachungssysteme. Fehlt dieser Nachweis, kann die Versicherung die Regulierung verweigern oder kürzen.

Baustellendiebstahl in Zahlen und warum Abwarten keine Option ist

Die wirtschaftlichen Dimensionen von Baustellendiebstahl sind erheblich. Experten schätzen den jährlichen Schaden für die deutsche Bauindustrie auf über 80 Millionen Euro und die Tendenz ist steigend.

Laut einer Umfrage aus 2025 berichten 56 Prozent der befragten Entscheider aus dem Energiesektor und kritischer Infrastruktur von zunehmender Kriminalität auf ihren Baustellen. Bei Projekten im Bereich kritischer Infrastrukturen sind es sogar 70 Prozent.

Doch der reine Materialwert erzählt nur einen Teil der Geschichte. Denn 43 Prozent aller Projekte geraten durch Baustellenkriminalität in Verzug. Fast ein Viertel der Befragten meldet Verzögerungen von bis zu vier Wochen. In jedem achten Fall können Bauprojekte vorübergehend gar nicht fortgeführt werden.

Hinzu kommt das, rund 88 Prozent aller befragten Baufirmen und Baumaschinenverleiher waren bereits mindestens einmal von Baustellendiebstahl betroffen. Gleichzeitig erstattet ein Drittel der Bestohlenen keine Anzeige, weil sie den Aufwand scheuen oder der Meinung sind, dass eine Anzeige ohnehin nichts bringt. Die Dunkelziffer ist also erheblich.

Was Bauunternehmer jetzt konkret tun können

Die gute Nachricht: Sie können das Risiko deutlich senken und zwar durch eine Kombination aus vertraglichen, organisatorischen und technischen Maßnahmen.

Verträge prüfen und anpassen

Bau-Fachanwalt Rainer Schilling empfiehlt, die Gefahrtragung bewusst in Vertragsverhandlungen einzubeziehen. Rechtskundige Parteien treffen immer häufiger Regelungen, wonach nach gemeinsamen Begehungen die Haftung für neu auftretende Schäden auf den Auftraggeber übergeht auch wenn dies noch keine formale Teilabnahme darstellt.

Organisatorische Grundlagen schaffen

Wertvolles Material und Werkzeug gehören abends in abgeschlossene Container. Besucherlisten und eine dokumentierte Schlüsselverwaltung helfen, unbefugte Personen zu identifizieren. Und die Zusammenarbeit mit der lokalen Polizei kann Reaktionszeiten spürbar verkürzen.

Versicherungsschutz gezielt erweitern

Prüfen Sie, ob Ihre Bauleistungsversicherung auch nicht verbautes Material abdeckt. Zusätzliche Baumaschinenversicherungen und Transporterversicherungen können Lücken schließen. Wichtig: Dokumentieren Sie Ihre Sicherheitsmaßnahmen, denn viele Versicherer knüpfen die Regulierung an den Nachweis ausreichender Sicherung.

Technische Überwachung einsetzen

Gerade nachts und an Wochenenden also genau dann, wenn die meisten Diebstähle passieren reichen mechanische Sicherungen allein nicht aus. Mobile Videoüberwachungssysteme mit KI-gestützter Bewegungserkennung erkennen verdächtige Aktivitäten automatisch und unterscheiden zwischen Personen, Fahrzeugen und Tieren.

Fazit: Haftung beginnt vor der Abnahme und der Schutz sollte es auch

Die Rechtslage ist unmissverständlich: Nach § 644 BGB trägt der Werkunternehmer bis zur Abnahme die volle Verantwortung für seine Materialien, Werkzeuge und Bauleistungen. Gleichzeitig deckt die Bauleistungsversicherung längst nicht alles ab insbesondere nicht verbautes Material bleibt häufig unversichert.

Wer als Bauunternehmer oder Bauleiter heute nicht aktiv in Sicherheit investiert, geht ein kalkulierbares Risiko ein, das sich mit relativ geringem Aufwand minimieren lässt. Vertragliche Regelungen, eine durchdachte Versicherungsstrategie und moderne Überwachungstechnologie wie unsere VIDEO GUARD  bilden dabei ein wirkungsvoller Schutzschild.

Denn jede Nacht, in der eine Baustelle ungesichert bleibt, ist eine Nacht, in der Sie das volle Risiko tragen – rechtlich, finanziell und operativ.

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Sandra Zunker - Had of Sales Insides - VIDEO GUARD

Sandra Zunker

Head of Inside Sales

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