Datenschutz und Baustellenüberwachung: Worauf es wirklich ankommt. Im Interview mit der Zech Group

17. Juni 2026 | 20 Minuten Lesedauer

Datenschutz und Videoüberwachung: Für viele Bauunternehmen klingt das nach Bürokratie, die den Alltag auf der Baustelle ausbremst. Doch stimmt das wirklich? Wir haben mit einer Expertin gesprochen, die es aus erster Hand weiß: Frau Bielefeld, zentrale Datenschutzkoordinatorin der Zech Group, verantwortet den Datenschutz für eine der größten Unternehmensgruppen der deutschen Bauwirtschaft, mit zahlreichen operativen Einheiten und Baustellen in ganz Deutschland.

Im Gespräch macht sie deutlich: Datenschutz wird nur dann zum Problem, wenn man ihn zu spät bedenkt. Wer ihn frühzeitig in die Planung einbezieht, profitiert von rechtlicher Sicherheit, effizienteren Prozessen und einem professionellen Auftreten gegenüber Auftraggebern und Behörden.

„Datenschutz ist kein Hindernis, wenn man ihn rechtzeitig mitdenkt“

Was Frau Bielefeld zum Interview motiviert hat, ist ein zentraler Gedanke: Datenschutz sollte nicht als Bremse wahrgenommen werden. Sondern als integraler Bestandteil eines professionellen Sicherheitskonzepts. „Datenschutz wird nur dann zum Hindernis,wenn er zu spät berücksichtigt wird.“, betont sie. In der Praxis erlebt sie regelmäßig, dass erst Kameras aufgestellt werden und dann die Frage nach der Rechtskonformität kommt. Ein Vorgehen, das im besten Fall Zeit kostet und im schlimmsten Fall zu erheblichen Risiken führt.

Bei der Zech Group läuft es anders. Frau Bielefeld wird frühzeitig eingebunden, sobald eine von Standardprozessen abweichende oder risikobehaftete Verarbeitung geplant ist, etwa wenn es um eine neue Baustellenüberwachung geht. Ihr Team sorgt dafür, dass alle Einheiten datenschutzkonform aufgestellt sind und Ansprechpersonen für Datenschutzfragen haben.

Welche Grundsätze gelten bei der Videoüberwachung?

Für die Zech Group gelten bei der Videoüberwachung klare Datenschutzgrundsätze, die sich direkt aus der DSGVO ableiten lassen:

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Verpixelung und Anonymisierung

Anbieter müssen in der Lage sein, Gesichter und Kfz-Kennzeichen automatisch unkenntlich zu machen. Für Frau Bielefeld ist das keine optionale Zusatzleistung, sondern eine Grundvoraussetzung.

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Begrenzte Speicherfristen

Aufnahmen dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es der Zweck erfordert. In der Praxis haben sich Speicherfristen von bis zu 72 Stunden als regelmäßig angemessen erwiesen. Eine längere Speicherung ist nur bei konkreten Vorfällen zulässig.

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Dokumentation

Alle Verarbeitungen müssen im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO dokumentiert sein, inklusive Blickwinkel der Kameras und betroffener Personengruppen.

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Transparenz

Beide Seiten, Auftraggeber und Dienstleister, müssen offen kommunizieren, was sie leisten können und was benötigt wird.

Bevor die Technik steht: Die richtigen Fragen stellen

Bevor auf einer Baustelle der Zech Group überhaupt eine Kamera aufgestellt wird, durchläuft das Projekt eine strukturierte Prüfung. Frau Bielefeld beschreibt den Ablauf so:

Risikobetrachtung: Welche konkreten Risiken bestehen, also Diebstahl, Vandalismus, unbefugter Zutritt? Nur auf Basis realer Gefahren kann eine tragfähige Interessenabwägung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO erfolgen.

Rechtsgrundlage prüfen: In den meisten Fällen ist das berechtigte Interesse des Bauunternehmens die Grundlage, vorausgesetzt, eine Interessenabwägung ergibt, dass es die Rechte der Betroffenen überwiegt.

Wo und wann wird aufgezeichnet? Nicht jeder Bereich darf überwacht werden. Öffentliche Flächen, Nachbargrundstücke und Aufenthaltsbereiche der Mitarbeitenden dürfen grundsätzlich nicht gefilmt werden. Auch die zeitliche Begrenzung spielt eine Rolle: Idealerweise laufen die Kameras erst nach Ende der Arbeitszeiten.

Wer ist betroffen? Bauarbeiter, Lieferanten, Passanten: alle potenziell gefilmten Personen müssen identifiziert und im Datenschutzkonzept berücksichtigt werden.

Verhältnismäßigkeit: Ist die geplante Überwachung für den konkreten Einsatzort angemessen? Nicht jede Baustelle braucht dasselbe Setup.

Video Guard Turm bewacht das Zech HQ

Was ein guter Anbieter von Anfang an mitliefern sollte

Eine der deutlichsten Botschaften aus dem Gespräch: Frau Bielefeld erwartet von Anbietern mobiler Videoüberwachungslösungen, dass sie Datenschutz als integralen Bestandteil ihres Leistungsangebots verstehen.

Konkret bedeutet das: Bereits im Angebot sollten relevante Unterlagen enthalten sein, allen voran ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO und eine Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs). „Unternehmen, die so etwas von Anfang an im Angebot haben, nehmen mir unglaublich viel Arbeit ab,“ erklärt Frau Bielefeld. „Und es zeigt, dass sie das Thema ernst nehmen.“

Darüber hinaus schätzt sie Dienstleister, die individuelle Lösungen entwickeln, statt standardisierte Lösungen ohne Berücksichtigung projektspezifischer Anforderungen anzubieten. Dazu gehört, sich mit der konkreten Baustelle auseinanderzusetzen, Betriebszeiten zu berücksichtigen, Kamerapositionen auf die Örtlichkeiten anzupassen und im besten Fall sogar diese vor Ort zu besichtigen. „Man merkt als Auftraggeber ziemlich schnell, ob sich jemand wirklich mit der Thematik beschäftigt hat“, so Frau Bielefeld.

Typische Problemfelder bei anderen Anbietern

Frau Bielefeld spricht offen über Probleme, die ihr bei verschiedenen Anbietern mobiler Videoüberwachung begegnet sind, und die in der Branche leider keine Seltenheit darstellen.

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Unklare Speicherfristen

Anbieter, die nicht wissen oder nicht klar kommunizieren, wie lange Aufnahmen gespeichert werden und wann eine Löschung erfolgt.

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Datenschutz als kostenpflichtiges Extra

Frau Bielefeld berichtet von Anbietern, die DSGVO-Konformität als optionale Zusatzleistung im Angebot führen. „Jeder Bauleiter, der sparen muss, kreuzt das nicht an. Das darf einfach keine Option sein.“

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Fehlende Anonymisierung

Kameras, die das gesamte Baufeld inklusive öffentlicher Bereiche und benachbarter Gebäude erfassen, ohne Verpixelung, ohne Konzept.

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Fehlender Dienstleistungsgedanke

Viele Anbieter liefern Technik, aber keine Beratung. Dabei erwartet ein Unternehmen wie die Zech Group, dass der Dienstleister proaktiv informiert und unterstützt.

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Mangelnde Auskunftsfähigkeit

Auf grundlegende Datenschutzfragen keine oder ausweichende Antworten zu erhalten, ist für Frau Bielefeld ein klares Warnsignal. „Die DSGVO ist seit 2018 unmittelbar anwendbar. Man kann doch nicht behaupten: ‘Sie sind die Ersten, die so etwas fragen’.“

Welche Risiken drohen bei Verstößen?

Datenschutzverstöße bei der Videoüberwachung sind kein theoretisches Risiko. Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Videoüberwachung zählt nach Angaben der Aufsichtsbehörden zu den häufigsten Beschwerdegründen bei den Datenschutzbehörden.

Frau Bielefeld ordnet die Risiken pragmatisch ein: „Bußgelder sind das eine, die treffen im Zweifelsfall immer uns als Verantwortliche.“ Darüber hinaus drohen Projektstopps, wenn ein schwerwiegender Verstoß aufgedeckt wird, sowie Reputationsschäden, die sich bei einem Unternehmen der Größenordnung der Zech Group kaum kalkulieren lassen.

Besonders relevant ist dabei: Die datenschutzrechtliche Verantwortung liegt immer beim Auftraggeber, also beim Bauunternehmen selbst, nicht beim Dienstleister. Auch wenn ein externer Anbieter die mobile Videoüberwachung technisch betreibt, bleibt das Bauunternehmen datenschutzrechtlich Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

DSGVO Banner am Zaun für die Videoüberwachung
DSGVO Schild Videoüberachung

Aus der Praxis: Wenn Anpassung den Unterschied macht

Frau Bielefeld schildert eine Situation, die zeigt, wie entscheidend die Reaktionsfähigkeit eines Anbieters ist. Bei einem Projekt stellte sich heraus, dass die Beschilderung nicht den Anforderungen entsprach und bestimmte Informationspflichten nach Art. 13 DSGVO nicht vollständig erfüllt waren.

Im Austausch mit dem Anbieter wurden die Auflagen klar formuliert, die notwendigen Anpassungen vorgenommen und umgesetzt, zur Zufriedenheit aller Beteiligten. „Das war nicht hochkritisch, aber es hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass ein Anbieter auf unsere Vorgaben eingeht und wirklich umsetzt.“

Im Gegensatz dazu berichtet sie auch von einem Fall, in dem sie die Zusammenarbeit mit einem anderen Anbieter beenden musste, weil grundlegende Datenschutzanforderungen nicht erfüllt werden konnten. „Meine Empfehlung war, den Anbieter durch einen Profi zu ersetzen. Zwar entstehen dadurch kurzfristig höhere Kosten, diese sind jedoch im Vergleich zum potenziellen Reputationsrisiko zweitrangig.“

Drei Empfehlungen der Datenschutzexpertin

Zum Abschluss des Gesprächs fasst Frau Bielefeld ihre wichtigsten Ratschläge für Unternehmen zusammen, die eine Lösung wie VIDEO GUARD einsetzen wollen:

1. Datenschutz frühzeitig einbinden: Nicht erst installieren und dann fragen, sondern das Thema von Anfang an mitdenken. Wer den Datenschutz in der Planungsphase berücksichtigt, spart sich spätere Korrekturen, Konflikte und Kosten.

2. Konzept vor Technik: Bevor Kameras aufgestellt werden, braucht es ein klares Konzept: Welche Bereiche werden überwacht? Zu welchen Zeiten? Wer ist verantwortlich? Welche Rechtsgrundlage greift? Technik ist nur so gut wie das Konzept dahinter.

3. Prävention zahlt sich aus: Sowohl für den Schutz vor Diebstahl als auch für den Datenschutz gilt: Wer vorher investiert, spart sich hinterher ein Vielfaches. Die Kosten für ein professionelles Überwachungssystem stehen in keinem Verhältnis zu den möglichen Folgekosten eines Vorfalls oder Datenschutzverstoßes.

Zech Group: Verantwortungsvoll, risikobewusst, rechtskonform

Auf die Frage, wofür die Zech Group beim Thema Datenschutz und Sicherheit steht, findet Frau Bielefeld eine klare Antwort:

„Verantwortungsvolle, risikobewusste und rechtskonforme Lösungen, ohne Aktionismus.“

Dieser Leitsatz spiegelt sich in der gesamten Zusammenarbeit wider: keine voreiligen Entscheidungen, sondern durchdachte Konzepte, die sowohl den Schutz der Baustelle als auch die Rechte aller Beteiligten berücksichtigen.

Video Guard Turm bewacht eine Baustelle

Fazit: Datenschutz als Qualitätsmerkmal

Das Gespräch mit Frau Bielefeld zeigt deutlich: Datenschutzkonforme Videoüberwachung ist keine unüberwindbare Hürde, sondern ein Qualitätsmerkmal professioneller Baustellensicherheit. Unternehmen, die frühzeitig auf DSGVO-konforme Lösungen setzen, schützen nicht nur ihre Baustellen vor Diebstahl und Vandalismus, sondern auch sich selbst vor rechtlichen und finanziellen Risiken.

Für Anbieter von Überwachungslösungen bedeutet das: Wer Datenschutz als Teil seines Serviceversprechens versteht und proaktiv die richtigen Unterlagen, Beratung und individuelle Anpassungen liefert, gewinnt das Vertrauen anspruchsvoller Kunden.

VIDEO GUARD setzt genau hier an: mit DSGVO-konformen Systemen, automatischer Verpixelung, deutscher Datenverarbeitung, ISO 27001-zertifiziertem Betrieb und einer eigenen 24/7-Leitstelle in Deutschland. Denn echte Sicherheit beginnt mit Vertrauen. Vertrauen beginnt mit Transparenz.

Sie möchten erfahren, wie eine datenschutzkonforme Baustellenüberwachung für Ihr Projekt aussehen kann? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir beraten Sie individuell und unverbindlich.

Häufige Fragen zur Leitstelle in der Baustellenüberwachung

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Ist mobile Videoüberwachung auf Baustellen erlaubt?
Ja, Videoüberwachung ist auf Baustellen grundsätzlich zulässig, soweit sie auf eine geeignete Rechtsgrundlage gestützt wird, regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, also ein berechtigtes Interesse wie Diebstahlschutz vorliegt und eine Interessenabwägung zugunsten des Bauunternehmens ausfällt. Öffentliche Bereiche und Nachbargrundstücke dürfen nicht miterfasst werden.
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Brauche ich eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)?
Bei großflächiger Überwachung mit mehreren Kameras, beim Einsatz KI-gestützter Videoanalyse oder bei systematischer Auswertung von Personendaten kann eine DSFA nach Art. 35 DSGVO erforderlich sein. Sie muss vor Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt werden.
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Welche Unterlagen sollte ein Anbieter von Videoüberwachung mitliefern?
Idealerweise bereits im Angebot: einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AV-Vertrag) nach Art. 28 DSGVO, eine Dokumentation der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) sowie Informationen zu Speicherfristen, Datenstandorten und Löschkonzepten.
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Wie lange dürfen Videoaufnahmen auf Baustellen gespeichert werden?
Eine gesetzlich festgelegte Frist gibt es nicht, in der Praxis gelten 72 Stunden als angemessener Standard. Eine längere Speicherung ist nur bei konkreten Vorfällen zulässig, etwa wenn Aufnahmen als Beweismittel benötigt werden.
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Welche Bußgelder drohen bei Datenschutzverstößen?

Die DSGVO sieht Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Videoüberwachung zählt zu den häufigsten Beschwerdegründen bei Datenschutzbehörden. Hinzu kommen mögliche Projektstopps und Reputationsschäden.

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Sandra Zunker - Had of Sales Insides - VIDEO GUARD

Sandra Zunker

Head of Inside Sales

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